Time for pay

Wenn jeder seine Zeit und sein Können für ein gemeinsames Ergebnis investiert, dann heißt das TIME FOR PAY (TFP).

Das heißt, ich als Fotografin investiere meine Zeit, mein Equi

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TFP-Vertrag


§ 1 Aufnahmen
Die Aufnahmen werden von der Fotografin unentgeltlich gefertigt. Das Model stellt sich unentgeltlich zur Verfügung.

§ 2 Veröffentlichungsrecht
Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt (kommerziell und nichtkommerziell) von der Fotografin (Urheberin) genutzt und veröffentlicht werden dürfen.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

Das Model ist berechtigt die entstandenen Aufnahmen, in unveränderter Form (z. B. keine Handyfilter, keine eigene Fotobeartung) für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Sedcard, Internet), als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.

Eine kommerzielle Nutzung ist dem Moden ohne Einverständniss der Fotografin nicht gestattet.
Ist eine Nutzung gewünscht, die über die übliche Eigenwerbung hinausgeht, sollte dies ebenfalls in die Vereinbarung aufgenommen werden, damit später keine Missverständnisse aufkommen.

§ 3 Persönlichkeitsrechte; Namensnennung
Die Fotografin verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.

§ 4 Honorar
Das Model erhält als Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen, die gegebenenfalls vom der Fotografin bearbeitet wurden. (Alle Dateien in der Basisversion als Download, 5 Finalisierungen). Es erfolgt keine monetäre Vergütung.
Diese Aufnahmen dürfen von dem Model für Eigenwerbung wie Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, dem eigenen Internetauftrifft, Sedcards etc. frei und kostenlos verwendet werden.
Die Bilder dürfen optisch nicht verändert werden, insbesondere keine Handyfilter.
Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

Die Fotografin erhält kein monetäres Honorar, sondern darf die entstandenen Aufnahmen gemäß der oben genannten Regelung nutzen.

§ 5 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 

Namensnennung*
Ich (Model) bin mit diesem TFP-Vertrag einverstanden:*